Steuern · 6 Min Lesezeit

MwSt. 19% oder 7%? Wann gilt welcher Steuersatz

In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: den Regelsteuersatz von 19% und den ermäßigten Satz von 7%. Doch wann gilt welcher? Hier ist die vollständige Übersicht mit allen wichtigen Beispielen.

Die zwei Steuersätze im Überblick

Das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) unterscheidet seit Jahrzehnten zwei Hauptsätze. Der Regelsteuersatz von 19% ist der Standard und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 7% wurde eingeführt, um Grundbedürfnisse, Bildung und Kultur steuerlich zu entlasten.

Wichtig: Auch wenn umgangssprachlich von "Mehrwertsteuer" (MwSt.) gesprochen wird, lautet der korrekte juristische Begriff Umsatzsteuer (USt.). In Rechnungen werden beide Begriffe verwendet — gemeint ist dasselbe.

Was wird mit 19% besteuert?

Der Regelsatz gilt grundsätzlich für alle Waren und Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich anders geregelt sind. Dazu gehören:

Was wird mit 7% besteuert?

Der ermäßigte Satz von 7% gilt vor allem für Produkte und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie kulturelle und gemeinnützige Bereiche. Die wichtigsten Kategorien:

Lebensmittel

Fast alle Lebensmittel sind ermäßigt besteuert: Brot, Milch, Fleisch, Obst, Gemüse, Süßigkeiten, Kaffee, Tee. Ausnahmen sind Luxusprodukte wie Hummer, Kaviar oder Trüffel — die werden mit 19% besteuert. Auch alkoholische Getränke fallen nicht unter 7%.

Bücher, Zeitungen, Zeitschriften

Gedruckte Medien sind ermäßigt — seit 2020 gilt dies auch für E-Books und digitale Zeitungen. Hörbücher ebenfalls. Reine Werbeprospekte oder Pornografie hingegen werden mit 19% besteuert.

Kultur & öffentliche Einrichtungen

Personenbeförderung

Im Nahverkehr (bis 50 km) gilt 7%. Dazu zählen Bus, Bahn, Taxi, U-Bahn. Im Fernverkehr galt früher 19% — seit 2020 ist auch die Bahnfahrt im Fernverkehr (z. B. ICE) auf 7% ermäßigt. Flüge unterliegen gesondertem Recht (oft 0% bei internationalen Flügen).

Hotelübernachtungen

Reine Übernachtungen sind seit 2010 mit 7% ermäßigt. Das Frühstück oder andere Zusatzleistungen werden separat mit 19% berechnet — deshalb sieht man auf Hotelrechnungen oft beide Sätze.

Tier- und Pflanzenwelt

Lebende Tiere wie Fische, Federvieh, Bienen sowie Tierfutter (außer für Hunde- und Katzenfutter teilweise) sind ermäßigt. Schnittblumen und Topfpflanzen ebenfalls 7%.

Stolperfallen: Speisen vor Ort vs. zum Mitnehmen

Eine der häufigsten Verwirrungen betrifft Restaurants und Imbisse:

Im Restaurant gegessen: 19% (Dienstleistung)

Zum Mitnehmen ("to go"): 7% (Lebensmittel)

Während der Corona-Pandemie galt von Juli 2020 bis Dezember 2023 ein Sonderfall: Speisen im Restaurant wurden vorübergehend mit 7% besteuert, um die Gastronomie zu entlasten. Seit dem 1. Januar 2024 gilt wieder der Regelsatz von 19% für Restaurant-Konsum.

So berechnest du die MwSt.

Die Berechnung ist mit unserem Mehrwertsteuer-Rechner in Sekunden erledigt. Manuell:

Netto + MwSt. = Brutto

Brutto = Netto × (1 + Steuersatz)

Bei 19%: Brutto = Netto × 1,19

Bei 7%: Brutto = Netto × 1,07

Brutto → Netto (rückwärts)

Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz)

Bei 19%: Netto = Brutto ÷ 1,19

Bei 7%: Netto = Brutto ÷ 1,07

Beispiel 1: Buch mit 7%

Ein Buch kostet brutto 21,40 €.

Netto = 21,40 ÷ 1,07 = 20,00 €

MwSt.-Anteil = 21,40 − 20,00 = 1,40 €

Beispiel 2: Laptop mit 19%

Ein Laptop kostet brutto 1.190 €.

Netto = 1.190 ÷ 1,19 = 1.000,00 €

MwSt.-Anteil = 1.190 − 1.000 = 190,00 €

Sonderfall: 0% Mehrwertsteuer

Seit 2023 gibt es einen weiteren Sonderfall: Photovoltaikanlagen für Privathaushalte sind mit 0% besteuert (Nullsteuersatz). Auch internationale Frachten und bestimmte Auslandsgeschäfte können 0% bedeuten. Diese Sonderfälle sind aber selten und betreffen vor allem Unternehmen.

Tipp für Selbstständige: Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG, bis 22.000 € Vorjahresumsatz) musst du keine Umsatzsteuer ausweisen — auf der Rechnung steht dann ein Hinweis wie "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet". Käufer können dann auch keinen Vorsteuerabzug machen.

Zusammenfassung

Die Faustregel: 19% sind der Standard, 7% gelten für Grundbedürfnisse und Kultur. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Hotelübernachtungen und der ÖPNV haben den ermäßigten Satz. Restaurants, Elektronik, Kleidung und Dienstleistungen den vollen Satz. Bei Unsicherheit hilft ein Blick auf die Rechnung — dort sind beide Sätze separat ausgewiesen.

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